Marktreglement

Marktreglement

1. Marktdaten

  • Die Marktdaten sind auf der Homepage gotthelf-maerit.ch ersichtlich.
  • Die Zufahrt mit Fahrzeugen zu den Marktständen ist zwischen 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr erlaubt. Um 08:00 müssen die Fahrzeuge auf den zugewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
  • Der Markt beginnt um 08:30 Uhr und dauert bis 17:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt ist die Zufahrt für die Abräumarbeiten wieder gestattet.
  • Die Marktschlusszeit ist einzuhalten. Damit der Markt seine Stimmung und seine Atmosphäre bis zum Schluss behält, dürfen die Stände erst nach dem Marktschluss um 17:00 Uhr abgeräumt werden. 


2. Allgemeine Bestimmungen

  • Der Marktstand muss während der gesamten Marktöffnungszeit besetzt sein.
  • Bei Verhinderung an der Marktteilnahme dürfen Stände und Plätze nicht selbstständig an Dritte weitergegeben werden. Die Verhinderung ist schnellstmöglich der marktverantwortlichen Person mitzuteilen. E-Mail: marktstand@gotthelf-maerit.ch oder Mobile: +41 77 443 59 17.
  • Jegliche Untervermietung ist untersagt.
  • Am Ende des Markttages ist der Marktstand sowie das Umfeld aufgeräumt und ordentlich zu verlassen inkl. Abfall.
  • Es werden keine „wilden“ Marktfahrer geduldet.
  • Die Einteilung des Standplatzes bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Ein Gewohnheitsrecht auf einen angestammten Standplatz ist ausgeschlossen.


3. Marktangebot

  • Das Warenangebot ist auf „gotthelf-typische“ Waren ausgerichtet.
  • Bitte beachten Sie, dass nur Waren verkauft werden dürfen, die bei der Anmeldung unter Angebot deklariert wurden.
  • Es sind „gotthelf-typische“ Hilfsmittel zu verwenden.
  • Kunststoff und elektronische Geräte sind zu vermeiden oder zu „verstecken“.
  • Am Markttag werden die sechs schönsten „gotthelf-typische“ Marktstände von der Veranstalter-Jury ausgezeichnet.


4. Marktstände

  • Die vom Veranstalter zu mietende Stände weisen eine Tischfläche von 3 x 1.2 m auf, solange Vorrat.
  • Die Marktstände verfügen über ein Dachgestell 3 x 4 m. Das Marktstand-Dach darf nur mit Stoffplanen wie Leinen, Jute etc. abgedeckt werden. Solange Vorrat können Stoffplanen dazu gemietet werden.
  • Eigene Marktstände müssen bei der Anmeldung mit einem Foto deklariert werden.
  • Die Mietfläche für eigene Marktstände entspricht einer Länge von 4 m, weitere Meter können dazugekauft werden.
  • Abdeckungen dürfen nicht mit Heftklammer oder dergleichen befestigt werden und müssen bodenlang sein.
  • Handwerk, welches aktiv neben dem Marktstand betrieben wird, muss angemeldet werden.
  • Marktstände wie Kunststoffzelte und dergleichen sind nicht zugelassen.
  • Plastikabdeckungen (Dach, Tischfläche und Rückwand) sind nur bei Regenwetter gestattet.
  • Für Degustationen sind Holz- oder Keramikteller zu verwenden.
  • Das Leergut wie z.B. Harassen, Bananenkisten, Plastikboxen etc. sind während dem Markt unter dem Marktstand oder im Fahrzeug zu deponieren.

5. Elektroanschlüsse

  • Für Elektroanschlüsse sind die Marktfahrenden selbst verantwortlich.

6. Kleidung der Marktfahrenden

  • Das Tragen von „gotthelf-typischer“ Kleidung ist für die Teilnehmenden obligatorisch z.B. Tracht, nostalgische Kleidung, Halbleinen sowie stilechtes Schuhwerk.

7. Abfall

  • Die Marktfahrenden sind selbst für die Entsorgung und den anfallenden Abfall verantwortlich. Für die Gäste des Markts stehen Abfallkübel bei den Ein- und Ausgängen zur Verfügung.

8. Sicherheit

  • Für Diebstähle und Sachbeschädigungen übernehmen der Ortsverein Wasen und der Verkehrsverein Sumiswald-Grünen keine Haftung.
  • In der Marktgebühr ist ein Parkplatz enthalten. Standhelfer/innen verweisen wir auf die öffentlichen kostenpflichtigen Parkplätze.
  • Sämtliche Zufahrtswege müssen für Notfälle und Rettungszwecke offengehalten werden. Das Parkieren von Fahrzeugen und Deponieren von Waren ist untersagt.
  • Ein Defibrillator befindet sich beim Feuerwehrmagazin, im Bancomat-Raum Bernerland Bank und beim DLZ.

9. Versicherung

  • Die Versicherung ist Sache der Marktfahrenden.
  • Die Marktfahrenden besuchen den Markt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
  • Der Ortsverein Wasen und der Verkehrsverein Sumiswald-Grünen haften für keinerlei Schäden, den Marktfahrende durch Witterung, Diebstahl, Feuer, Randalieren, Terroranschlag, Pandemie und höhere Gewalt entstehen können.

10. Werbung

  • Bitte beteiligen sie sich an der Werbung. Verschicken sie die Flyer an Ihre Kunden, Bekannte, Freunde und Interessierte. Flyer können bei der Anmeldung kostenlos bestellt werden.
  • Der Gotthelf-Märit ist auf Facebook/Instagram zu finden. Wir freuen uns, Sie als Freund/Follower auf Facebook/Instagram zu begrüssen. Sie helfen so aktiv mit, die Bekanntheit unseres Marktes zu erhöhen. 


11. Bild- und Filmaufnahmen

  • Mit der Unterzeichnung des Anmeldetalons erteilen die Teilnehmenden der Organisation die Zustimmung Foto- und Filmaufnahmen von sich und seinem Handwerk produzieren zu dürfen. Dieses Material wird durch die Teilnehmenden zur Veröffentlichung für Werbezwecken und Publikationen freigegeben.

12. Verkauf von Getränken und Speisen / Lebensmittelkontrolle

  • Mit der Standanmeldung müssen die kleinen Beizli-Betreibenden die Preisliste für die Ausschankbewilligung einreichen (alkoholfreie Getränke „Sirupartikel“ berücksichtigen). Die Bewilligung wird durch den Veranstalter eingeholt (Bewilligung gilt nur während Marktöffnungszeit 08:30 bis 17:00 Uhr).
  • Unverpackte Esswaren sind auf der Publikumsseite abzudecken (Spuckschutz).
  • Die Waren sind zu deklarieren und entsprechend anzuschreiben. Die Marktfahrenden sind für die Lebensmittel-Hygiene-Konzepte selbst verantwortlich.
  • Bei Esswaren oder Getränke ist auf Plastikgeschirr zu verzichten.
  • Der Verkauf oder das Ausschenken von Bier, Wein, etc. an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Der Verkauf oder das Ausschenken von Spirituosen, Aperitif und Alcopops an unter 18-jährigen ist verboten (Ausweiskontrolle). Wir fordern alle Marktteilnehmer auf, diese Regeln zu kontrollieren und einzuhalten.
  • Der Verkauf von gebrannten Wassern ist gem. Art. 41, Abs. 1 Alkoholgesetz auf allgemein zugänglichen Strassen und Plätzen (z.B. Gotthelf-Märit) nicht erlaubt.


13. Kosten / Annullation

  • Die Marktstandkosten sind auf dem Anmeldeformular festgehalten. Diese sind nach Eingang der Rechnung bis vier Tage vor dem Markttag zu begleichen.
  • Bei Abmeldungen nach Ausstellung der Standrechnung (ca. im April), wird für unsere Aufwendungen der vollumfängliche Rechnungsbetrag geschuldet.


Sumiswald, 07. Januar 2026

Gotthelf-Märit Sumiswald


Matthias Gerber, Präsident

Karin Haslebacher, Marktstandverantwortliche

Andrea Zimmermann, Finanzen


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